Warum eine reisende Schule?
Es “ist zunächst daran zu erinnern, dass es sowohl eine Schulpflicht als auch ein Recht auf Schulbildung gibt, das der Staat zu garantieren hat. Dem Recht auf Schulbildung steht bei Kindern Reisender ein Zustand der schulischen Nichtversorgung bzw. kläglicher Unterversorgung gegenüber.” So stand es schon 1985 in den Protokollen der Evangelischen Akademie Loccum.
Unterwegs zur Schule
- häufig ist der Besuch eines Kindergartens nicht möglich
- nahezu wöchentlich wechselnde Lehrkräfte
- ständig wechselnde Themen und Materialien (mehrfach das ‚A‘, nie das ‚B‘ gelernt)
- erschwerte Bedingungen, einen Schulabschluss zu erreichen
Schule unterwegs an der SfC
- vorgezogene Schuleingangsphase ab dem fünften Lebensjahr
- konstante Bezugspersonen
- kontinuierliches Lernen im individuellen Lernprofil
- individuell abgestimmte und gezielte Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen
Wohin geht die Reise?
Eine in NRW funktionierende Schule für Circuskinder stößt im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland an ihre Grenzen.
Eine Schule für Reisende, beschränkt auf einzelne Bundeländer oder Berufssparten, entspricht nicht der Lebenswirklichkeit von Kindern beruflich Reisender. Es muss das Bestreben sein, zusammen mit anderen Bildungspartnern gemeinsam eine Lösung für alle Kinder beruflich Reisender zu verwirklichen.